Räumungsklage gegen das P31 vorerast abgewehrt

Die Urteilsverkündung verlief kurz und unaufgeregt.

Die Räumungsklage an das P31 ist vorerts vom Tisch.
Außer die Eigentümerfirma geht in Berufung, kann der Verein noch 4 Jahre in den Räumlichkeiten bleiben.

Erfogreich hatten sich die Vereinsmitglieder gegen den rechtswidrigen Rauswurf gewehrt und Recht bekommen: p31re_1640792989

 

 

 

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