"Es kann ja nicht zweierlei Maß für die Menschenwürde geben" - Pro Asyl zum Asylbewerberleistungsgesetz

Das Bürgergeld ist Anfang diesen Jahres in Kraft getreten. Wenn man auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit sich mal so nach dem Bürgergeld umsieht, dann steht da: "Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist." (arbeitsagentur.de) 

Nicht in diese Kategorie fallen Asylsuchende in Deutschland. Seit 1993 gilt für sie das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Darin sind vor allem materielle Zuwendungen geregelt. Und die sind meist deutlich niedriger als das Bürgergeld bzw. dessen Vorgänger Hartz IV.

 

Pro Asyl kitisiert dieses Gesetz scharf.

Zu Beginn des Jahres haben Pro Asyl deshalb einen Appell formuliert, den über 60 Organisationen mitunterschrieben haben. Unter anderem: Die Diakonie, sämtliche Flüchtlingsräte oder auch Amnesty International.

Bernadette Rauscher hat mit Andrea Kothen von Pro Asyl über die Kritik am Asylbewerberleistungsgesetz gesprochen.

 

Den Appell im Wortlaut findet ihr unter www.proasyl.de und zwar unter dem Titel Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! Dort verlinkt ist auch das Gutachten von Pro Asyl, auf das wir im Interview kurz eingegangen sind - Bürgergeld, Hartz IV und die Ansprüche Asylsuchender sind da gegenübergestellt worden.

 

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