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Bleiberecht bayerisch: Das Innenministerium hat se
- Info zum Beitrag
- Sendeplatz: Stoffwechsel
- Mittwoch, 28. März 2007
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Das schon sehr restriktive Bleiberecht kann von den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt werden - klar, dass Bayern Nummer eins werden will in Sachen Flüchtlinge "freiwillig ausreisen" zu lassen. Doch den bayerischen Ausländerbehörden ist das noch nicht restriktiv genug...
Das bayerische Innenministerium hat seine regionalen Ausländerbehörden nicht im Griff.
Das schon sehr restriktive Bleiberecht kann von Bundesland zu Bundesland nochmal unterschiedlich ausgelegt werden - klar, dass Bayern Nummer eins werden will in Sachen Flüchtlinge "freiwillig ausreisen" zu lassen. Doch den Ausländerbehörden ist das noch nicht restriktiv genug - so stellt Forchheim keine Arbeitserlaubnisse aus, die für ein Bleiberecht dringend benötigt werden oder Ingoldstadt lässt das Kindergeld nicht anrechnen, damit Flüchtlingsfamilien unter das von den Behörden geforderte Einkommen fallen.
Tobias Klaus vom Bleiberechtsbüro des bayerischen Flüchtlingsrates gibt Auskunft über den Istzustand des Bleiberechts in Bayern und seine praktische Umsetzung.
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